Liebe Vereinskollegen und Vereinskolleginnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen,
die Niedersächsische Landesregierung hat die bereits geltenden Corona-Vorschriften noch einmal verschärft und ab 01.12.2021 die Warnstufe 2 ausgerufen.
Dies bedeutet für den SV Bettrum konkret, dass im Sportheim bzw. in der Kleinsporthalle ab 01.12.2021 folgende Regelung gilt:
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Im gesamten Innenbereich ist eine FFP2-Maske zu tragen, für Jugendliche erst ab 14 Jahren (außer beim Sitzen oder wenn der Sport ausgeübt wird).
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Alle Übungsleiter/innen müssen geimpft, genesen und einen negativen PoC-Test nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf (bei einem PCR-Test 48 Stunden). Dies entspricht der aktuellen 2Gplus-Regelung.
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Eine Kontaktverfolgung ist durch das Führen einer Anwesenheitsliste zu gewährleisten!
Umsetzung / Verantwortung SV Bettrum
Umsetzung / Verantwortung andere Vereine / Volkshochschule
Die Punkte a) – c) gelten entsprechend. Für die Einhaltung der Bestimmungen sind die jeweiligen Vereinsvorstände / Übungsleiter/innen der Vereine verantwortlich.
Vielen Dank für Euer Verständnis.
Die aktuellen Bestimmungen für Niedersachsen sind als Anlage beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Web: www.svbettrum.de